Staatliche Förderungen für Wärmepumpen 2025: Ein Überblick
Wer eine Wärmepumpe plant oder installiert, hat aktuell starke Argumente: Fördermittel decken in 2025 bis zu 70 % der förderfähigen Kosten ab. Aber wie funktionieren Wärmepumpen‑Förderungen, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wie gelingt die Antragstellung richtig?
Aktuelle Förderprogramme und Zuschüsse
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über KfW (Programm 458):
Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten – maximal 30.000 € pro Wohneinheit, kombiniert mit Bonusförderungen möglich. - BAFA-Förderung (für ergänzende Effizienzmaßnahmen, Sanierungsfahrplan etc.):
Zuschüsse von bis zu 30–35 % der anrechenbaren Kosten – z. B. für Dämmung oder Wärmenetze.
Überblick über gängige Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen für Förderfähigkeit
Wer kann beantragen?
- Eigenheimbesitzende / selbstnutzende Eigentümer:innen für private Wohngebäude
- Mehrfamilienhäuser/Vermieter:innen nur eingeschränkt zugelassen (z. B. keine Einkommens- oder Geschwindigkeitsboni)
Technische Mindestanforderungen
- Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ): z. B. ≥ 3,5 bei Luft‑Wasser, ≥ 3,8 bei Erd‑ oder Wasserwärmepumpen
- Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers bei elektrischen Anlagen
- Hydraulischer Abgleich und Heizkurvenanpassung notwendig
- Bei Erdsonden: versicherungspflichtige Bohrfirma und DVGW-Zertifizierung
Förderraten-Boni
- Effizienzbonus + 5 % bei Nutzung von Erdreich, Grundwasser oder natürlichen Kältemitteln
- Klimageschwindigkeitsbonus + 20 % bei Austausch einer Heizungsanlage ≥ 20 Jahre alt (Öl/Gas/Kohle) – nur für selbstnutzende Eigentümer
- Einkommensbonus + 30 % bei zu versteuerndem Einkommen ≤ 40.000 € p.a. (nur bei selbstnutzendem Eigentum)
Insgesamt ist ein Fördersatz von bis zu 70 % möglich – Kombination aller Boni vorausgesetzt
Tipps zur Antragstellung
Schritt 1: Planung & Vertrag vor Prüfstart
- Förderantrag unbedingt vor Vertragsunterzeichnung und Installation stellen – sonst keine Förderung!
- Vertrag mit Fachbetrieb muss eine aufschiebende Bedingung enthalten – gekoppelt an Förderzusage. Liefer-/Leistungsdatum im Bewilligungszeitraum muss ersichtlich sein
Schritt 2: BzA-ID vom Fachbetrieb anfordern
- Energieberater bzw. Fachbetrieb erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit ID, die fürs Portal „Meine KfW“ nötig ist
Schritt 3: Antrag im Portal „Meine KfW“ einreichen
- Angaben zu Anlage, Wohnform, Einkommen, Austausch alte Heizung etc. machen
- Bei Bedarf Zusatzanträge für Boni nutzen: Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus
Schritt 4: Umsetzung & Dokumentation
- Nach Bewilligung: max. 36 Monate Zeit für Umsetzung. Verlängerung nicht möglich
- Nach Abschluss: Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachbetrieb oder Energieberater einreichen – dann Auszahlung erfolgt
Schritt 5: Kombinationsoptionen prüfen
- Kombination aus BEG Zuschuss + KfW-Kredit lohnenswert, kann je nach Situation maximal geförderte Summe bringen
Alternative: Steuerbonus für Sanierungsaufwendungen – 20 % über drei Jahre absetzbar (max. 40.000 € Kosten)
FAQ – Häufige Fragen
- Wo muss ich den Antrag stellen?
Für Heizungstausch (Einzelmaßnahme) bei der KfW (Programm 458). Weitere Effizienzmaßnahmen beim BAFA - Kann ich nachträglich beantragen?
Leider nicht – Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden. Später eingereichte Anträge verlieren ihre Förderwirkung - Wer kann die Boni nutzen?
Nur selbstnutzende Eigenheimbesitzer – Vermieter:innen haben keinen Anspruch auf Einkommens- oder Geschwindigkeitsbonus
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