Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werkverträge mit Gewerbekunden Beglau Wärmepumpen GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Wartungs- und Serviceleistungen zwischen der Beglau Wärmepumpen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Wartungsvertrags ist die regelmäßige Instandhaltung und Überprüfung von Wärmepumpenanlagen sowie ggf. weiterer technischer Komponenten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Leistungsprotokoll.
3. Leistungsumfang
Die Wartung umfasst insbesondere:
- Sicht- und Funktionskontrolle der Anlagentechnik,
- Reinigung wesentlicher Komponenten,
- Auswertung und Dokumentation von Betriebsdaten,
- elektrotechnische Prüfung sicherheitsrelevanter Bauteile (FI-Schalter, Potenzialausgleich),
- Beratung zur Kennlinienoptimierung, Herstelleranpassung und Internetvernetzung.
Erweiterte Leistungen wie Störungsbeseitigung, Ersatzteile oder Notdiensteinsätze sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Ausführung und Mitwirkungspflichten
Die Wartung erfolgt in festgelegten Intervallen oder auf Abruf. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Anlage zugänglich und betriebsbereit ist. Erforderliche Informationen, Zutritte und Stromversorgung sind durch den Auftraggeber bereitzustellen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Wartungspaket bzw. Stundensatz zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 286 BGB).
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Gewährleistung und Haftung
Für durchgeführte Wartungsarbeiten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von einem Jahr (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB analog). Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Für mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere Nutzungsausfälle oder Energieverluste, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Haftung besteht für Schäden infolge:
- unterlassener Wartung durch den Auftraggeber,
- Nichtbeachtung der VDI 2035 (Heizungswasserqualität),
- Bedienfehler, Eingriffe Dritter oder bauseitiger Mängel.
8. Herstellergarantien
Eine verlängerte Herstellergarantie kann nur dann gewährt werden, wenn ein lückenlos dokumentierter Wartungsvertrag gemäß den Vorgaben des jeweiligen Herstellers besteht. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt beim Auftraggeber.
9. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.