Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Wartungs- und Serviceverträge mit Gewerbekunden Beglau Wärmepumpen GmbH

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werkverträge zwischen der Beglau Wärmepumpen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

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2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder Projektplan. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen und für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

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4. Ausführungsfristen und Mitwirkungspflichten

Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der Auftraggeber hat rechtzeitig alle zur Leistungsausführung erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Zugänge bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Preis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzugs fort fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 286 BGB).

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6. Abnahme

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung anzeigt. Teilleistungen sind abnahmefähig, sofern sie technisch nutzbar sind. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk nutzt oder nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Anzeige schriftlich Mängel geltend macht.

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7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Tagen schriftlich zu melden. Für Mängel, die auf bauseitige Leistungen, Bedienfehler oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung. Für einen störungsfreien Betrieb ist eine regelmäßige Wartung der Wärmepumpenanlage erforderlich. Diese sollte jährlich erfolgen und umfasst insbesondere:

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  • die Überprüfung der Anlagentechnik,
  • die Reinigung von Komponenten,
  • die Auswertung von Betriebsdaten,
  • die elektrotechnische Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen (z. B. FI-Schalter, Potenzialausgleich).

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Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer bei der Planung und Beratung zur Internetvernetzung, Kennlinienoptimierung sowie zur Einhaltung herstellerspezifischer und gesetzlicher Anforderungen. Eine verlängerte Herstellergarantie kann nur bei Abschluss eines Wartungsvertrags gemäß den Vorgaben des jeweiligen Herstellers in

Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist die Qualität des Heizungswassers gemäß VDI 2035 sicherzustellen. Bei Bestandsanlagen mit Ablagerungen (Rost, Kalk,

Schlamm) wird eine Analyse und ggf. Sanierung empfohlen. Diese kann u. a. Entsalzung, Filtration, pH-Wert-Korrektur oder Befüllung mit vollentsalztem Wasser (VE-Wasser) umfassen.

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Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann die Effizienz, Lebensdauer sowie etwaige Garantieansprüche erheblich beeinträchtigen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatz.

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8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Für mittelbare oder Folgeschäden – insbesondere Nutzungsausfälle oder Energieverluste – wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig. Für Sch den, die auf unzureichende Heizungswasserqualität oder unterlassene Wartung zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

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9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Materialien und Anlagen Eigentum des Auftragnehmers.

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10. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

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11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

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12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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