Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Beglau Wärmepumpen GmbH für

Reparatur- und Wartungsleistungen mit privaten Kunden (Verbrauchern)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Reparatur- und Wartungsleistungen, die nicht als Bauleistungen im Sinne des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB gelten, zwischen der Beglau Wärmepumpen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und privaten Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Sinne des § 13 BGB.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Auftraggeber technisch nutzbar sind.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 286 BGB).

5. Ausführung und Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Anlage nutzt oder nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Mitteilung schriftlich Mängel rügt.

6. Gewährleistung und Wartungshinweise

Für Reparatur- und Wartungsleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Für einen dauerhaft störungsfreien Betrieb der Wärmepumpenanlage ist eine regelmäßige Wartung erforderlich. Diese sollte einmal jährlich durchgeführt werden und umfasst insbesondere:

  • die Überprüfung der Anlagentechnik,
  • die Reinigung relevanter Komponenten,
  • die Auswertung von Betriebsdaten,
  • sowie die elektrotechnische Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen, einschließlich FI-Schutzschalter und Potenzialausgleich.

Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer bei der Planung und Beratung zur Internetvernetzung, zur Kennlinienoptimierung sowie zur Einhaltung

herstellerspezifischer Anforderungen und gesetzlicher Normen. Soll eine verlängerte Herstellergarantie in Anspruch genommen werden, ist der Abschluss eines Wartungsvertrags gemäß den Vorgaben des jeweiligen Herstellers verpflichtend. Darüber hinaus ist die Qualität des Heizungswassers gemäß VDI 2035 sicherzustellen. Bei bestehenden Anlagen mit Rost-, Kalk- oder Schlammablagerungen empfiehlt sich eine Analyse und gegebenenfalls eine Sanierung des Heizungswassers. Diese kann Maßnahmen wie Entsalzung, Filtration, pH-Wert-Korrektur oder die Befüllung mit vollentsalztem Wasser (VE-Wasser) umfassen. Die Nichtbeachtung der VDI 2035 kann die Effizienz, Lebensdauer sowie mögliche Garantieansprüche der Wärmepumpe erheblich beeinträchtigen.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden – insbesondere Nutzungsausfälle oder Energieverluste – wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich

zulässig. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind – außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Für Schäden, die auf unzureichende Heizungswasserqualität oder unterlassene Wartung zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

8. Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Ersatzteile und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO) steht.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftraggebers, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.